Schon seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Es wurde die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung bis Ende 2023 beschlossen. Getränke sind von der Steuersenkung weiterhin ausgenommen.
Es profitieren auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, wenn Sie mit verzehrfertig zubereiteter Speisen Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben.
Ursprünglich sollte die befristete Senkung der Umsatzsteuer die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomiebranche und Lebensmittelbranche abmildern, im Moment spielen auch die gestiegenen Energiepreise eine Rolle für die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie.